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   BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88   

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BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88 (https://dejure.org/1989,1150)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1989 - 3 AZR 48/88 (https://dejure.org/1989,1150)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1989 - 3 AZR 48/88 (https://dejure.org/1989,1150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichterfüllung von zugesagter Altersvorsorge wegen Eröffnung des Konkursverfahrens - Übergang des Anspruchs auf Leistung der betrieblichen Altersversorgung auf den Träger der Insolvenzversicherung im Fall des Konkurseintritts - Umwandlung der auf den Träger der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 9; BGB § 195; BGB § 196; BGB § 197; KO § 69; KO § 65; KO § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den Pensionssicherungsverein mit Eröffnung des Konkursverfahrens - 30jährige Verjährung der übergegangenen kapitalisierten - Versorgungsansprüche

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 9; BGB §§ 195, 196, 197; KO §§ 69, 65, 70
    Betriebliche Altersversorgung: Verjährung der Ansprüche des PSV im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 400
  • NZA 1990, 524
  • VersR 1990, 761
  • BB 1990, 561
  • DB 1990, 539
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Fällt der Versorgungsschuldner in Konkurs, so verwandeln sich die auf den Träger der Insolvenzsicherung übergegangenen Ansprüche und Anwartschaften in einen Kapitalanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAG Urteil vom 16. März 1972, BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1c der Gründe; BAG Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 240 ZPO, zu I 1b der Gründe sowie Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - EzA § 69 KO Nr. 1, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Besteht schon ein Anspruch auf laufende Rentenzahlungen, so ist der Endtermin ungewiß (Urteil des Senats vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I der Gründe).

    Weil der Kapitalbetrag außerdem vorzeitig fällig wird, muß er abgezinst werden (Urteil vom 11. Oktober 1988, aaO).

  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Fällt der Versorgungsschuldner in Konkurs, so verwandeln sich die auf den Träger der Insolvenzsicherung übergegangenen Ansprüche und Anwartschaften in einen Kapitalanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAG Urteil vom 16. März 1972, BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1c der Gründe; BAG Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 240 ZPO, zu I 1b der Gründe sowie Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - EzA § 69 KO Nr. 1, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Sämtliche Versorgungsansprüche müssen kapitalisiert und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen geschätzt werden (BAG Urteil vom 16. März 1972, aaO, zu I 5b der Gründe).

    Daß der Senat auch für Versorgungsanwartschaften gleichwohl einen fälligen Zahlungsanspruch anerkannt hat (Urteil vom 16. März 1972, aaO, und seither ständig), beruht auf der Eigenart von Versorgungsrechten.

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Die kapitalisierten Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren (Ergänzung zu BAGE 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Das wäre eine für die Versorgung im ganzen nicht hinnehmbare Rechtsfolge (BAGE 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu IV 1 der Gründe; Blomeyer/Otto, aaO, Einleitung Rz 407; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 1 Rz 423; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., ArbGr. Rz 338).

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Es kann offenbleiben, ob die Grundsätze über die zeitliche Haftungsbegrenzung für aus der Gesellschaft ausgeschiedene persönlich haftende Gesellschafter auch dann in Betracht zu ziehen sind, wenn eine Komplementär-GmbH aus Ansprüchen gegen die Kommanditgesellschaft in Anspruch genommen wird (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 50/82 - AP Nr. 5 zu § 128 HGB und BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB).
  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Es kann offenbleiben, ob die Grundsätze über die zeitliche Haftungsbegrenzung für aus der Gesellschaft ausgeschiedene persönlich haftende Gesellschafter auch dann in Betracht zu ziehen sind, wenn eine Komplementär-GmbH aus Ansprüchen gegen die Kommanditgesellschaft in Anspruch genommen wird (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 50/82 - AP Nr. 5 zu § 128 HGB und BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB).
  • BGH, 26.03.1976 - V ZR 152/74
    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. März 1976 - V ZR 152/74 - NJW 1976, 2264) sowie das Schrifttum (Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 15. Aufl., § 69 Anm. 5; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 69 Rz 5b, jeweils mit weiteren Nachweisen), gehen davon aus, daß die Umwandlung in einen Abfindungsanspruch erst eintritt, ein Anspruch also auch erst entsteht, wenn die Forderung konkursmäßig festgestellt und im Prüfungstermin nicht bestritten wird.
  • BAG, 28.03.1968 - 3 AZR 54/67

    Angestellter - Versorgungszusage - Laufende Rente - Kapitalzahlung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Schon in seinem Urteil vom 28. März 1968, also vor Geltung der §§ 7 ff. BetrAVG (BAGE 20, 361 [BAG 28.03.1968 - 3 AZR 54/67] = AP Nr. 4 zu § 195 BGB), hat der Senat entschieden, daß die §§ 196 und 197 BGB für eine einmalige Kapitalforderung nicht gelten.
  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Fällt der Versorgungsschuldner in Konkurs, so verwandeln sich die auf den Träger der Insolvenzsicherung übergegangenen Ansprüche und Anwartschaften in einen Kapitalanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAG Urteil vom 16. März 1972, BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1c der Gründe; BAG Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 240 ZPO, zu I 1b der Gründe sowie Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - EzA § 69 KO Nr. 1, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80

    Insolvenz - Versorgungsansprüche

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Damit wird der Pensions-Sicherungs-Verein Gläubiger im Konkurs über das Vermögen des Versorgungsschuldners (BAGE 42, 188 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG, mit Anm. W. Blomeyer; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 9 Rz 29; ebenso wohl auch Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., § 9 BetrAVG Rz 12, vgl. aber auch Rz 18).
  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76

    Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
    Fällt der Versorgungsschuldner in Konkurs, so verwandeln sich die auf den Träger der Insolvenzsicherung übergegangenen Ansprüche und Anwartschaften in einen Kapitalanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAG Urteil vom 16. März 1972, BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1c der Gründe; BAG Urteil vom 12. April 1983 - 3 AZR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 240 ZPO, zu I 1b der Gründe sowie Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - EzA § 69 KO Nr. 1, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 21.10.1987 - 15 Sa 502/87

    Betriebliche Versorgungszusage ; Konkurs; Leistungspflichtiger; Kapitalanspruch;

  • RG, 12.01.1943 - V (VI) 90/42

    1. Hindert die Verjährung des Schadensersatzanspruchs, der über den im Konkurse

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    (cc) Auch im Urteil vom 7. November 1989 (- 3 AZR 48/88 - zu III 1 der Gründe) hat der Senat an dieser Rechtsprechung festgehalten.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    (cc) Auch im Urteil vom 7. November 1989 (- 3 AZR 48/88 - zu III 1 der Gründe) hat der Senat an dieser Rechtsprechung festgehalten.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401; zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390).
  • BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20

    Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor

    Dies führt zur Gläubigerstellung des Klägers im Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers und Schuldners der Betriebsrentenansprüche (vgl. BAG 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 - zu I der Gründe) .
  • BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91

    Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich

    Fällt der Versorgungsschuldner in Konkurs, so verwandeln sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Anwartschaften der Versorgungsberechtigten in einen Kapitalanspruch, dessen Wert nach § 69 KO zu schätzen ist (BAGE 24, 204, 211; 60, 32, 35; Urt. v. 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76, NJW 1978, 1343; v. 12. April 1983 - 3 AZR 73/82, ZIP 1983, 1095, 1096; v. 7. November 1989 - 3 AZR 48/88, ZIP 1990, 400, 401).

    Auch nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 7. November 1989 aaO.) handelt es sich bei der Versorgungsanwartschaft um ein aufschiebend bedingtes Recht; denn ein Zahlungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Berechtigte den Tag, von dem an ihm Leistungen aus der Altersversorgung zustehen, erlebt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die ihr folgenden Stimmen im Schrifttum zu der Frage des Umwandlungszeitpunkts bisher nicht Stellung genommen (vgl. Urt. v. 7. November 1989, aaO.).

    Der PSV macht keine anderen Forderungen geltend als die Versicherungsberechtigten, wenn es den gesetzlichen Forderungsübergang aufgrund des Insolvenzschutzes nicht gäbe (BAG, Urt. v. 7. November 1989 - 3 AZR 48/88, ZIP 1990, 400, 402).

  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Dieser Ansatz findet auch auf Einmalzahlungen einer Kapitalleistung des Arbeitgebers Anwendung (vgl. BAG 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 -) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2024 - 4 Sa 36/23

    Verjährung der Ansprüche des Pensions-Sicherungs-Vereins

    Der Übergang macht die Forderungen zu keinen anderen als sie wären, wenn es den gesetzlichen Insolvenzschutz nicht gegeben hätte (BAG 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 -).

    Dies würde dazu führen, dass das Stammrecht nicht mehr durchsetzbar wäre, weshalb für diese Fälle die lange Verjährungsfrist zugrundegelegt werden müsse (BAG 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 -).

    Die Kammer folgt dieser Einschätzung, wenngleich es sich richtigerweise bei der weiteren Heranziehung der Rechtsprechung des BAG vom 7. November 1989 (3 AZR 48/88) nur um eine analoge Anwendung von § 18a Satz 1 BetrAVG handeln dürfte (Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 8. Aufl. Vor § 7 Rn. 33).

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

    a) Im Konkurs der KG sind Versorgungsansprüche und Anwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer der KG als Kapitalforderung zu schätzen und anzumelden (Urteil des Senats vom 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit der Feststellung zur Konkurstabelle verwandelten sie sich in einen sofort fälligen Kapitalanspruch (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.; ferner Kuhn/Uhlenbruck, KO , 10. Aufl., § 69 Rz 3 c, § b).

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    (cc) Auch im Urteil vom 7. November 1989 (- 3 AZR 48/88 - zu III 1 der Gründe) hat der Senat an dieser Rechtsprechung festgehalten.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    (cc) Auch im Urteil vom 7. November 1989 (- 3 AZR 48/88 - zu III 1 der Gründe) hat der Senat an dieser Rechtsprechung festgehalten.

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

  • LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98

    Verjährung von Ansprüchen auf Abfindung aus einem Sozialplan

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92

    Verjährung von Beihilfeansprüchen

  • OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00

    Schriftform einer Verpfändungsanzeige

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.1998 - 3 Sa 22/98

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Rückzahlung einer Sonderzuwendung ;

  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93

    Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und

  • LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 2043/99
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 22 U 139/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung des vereinnahmten

  • LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 1391/99

    Im Wege eines Betriebsübergangs übergegangener Sozialplananspruch; Verjährung;

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Rechtsprechung
   BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 611/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1672
BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 611/88 (https://dejure.org/1989,1672)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 5 AZR 611/88 (https://dejure.org/1989,1672)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 5 AZR 611/88 (https://dejure.org/1989,1672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei Ausbildungsverhältnis in Rehabilitationsmaßnahmen - Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld - Ansprüche eines behinderten Auzubildenden in einer Rehabilitationsmaßnahme auf Leistungen, die der Ausbildende auf Grund besonderer tariflicher ...

  • rechtsportal.de

    Ausbildungsverhältnis: kein Anspruch Behinderter auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Rahmen der Rehabilitation nach § 56 AFG

  • Der Betrieb

    AFG § 56; BGB § 242, § 611; BBiG §§ 10 S. 18, 28, 48; SGB I § 10, § 29 Abs. 1 Nr. 2; A Reha vom 30.7.1975 i.d.F. vom 1.10.1986 §§ 2 S. 24 Abs. 3
    Gleichbehandlung bei Rehabilitationsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 534 (Ls.)
  • NZA 1990, 105
  • BB 1989, 2403
  • DB 1990, 539
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Für die Annahme, es bestehe nur ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Einrichtung und BA zugunsten des Rehabilitanden gem. § 61 SGB X, § 328 BGB, ist dann kein Raum (vgl. BAG 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP AFG § 56 Nr. 1; Herkert Berufsbildungsgesetz Stand Mai 2000 § 3 Rn. 12 a mwN).

    Mit Urteil vom 6. September 1989 (- 5 AZR 611/88 - aaO) hat der Senat außerdem entschieden, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz einen gemeinnützigen Verein zur Förderung Sehgeschädigter aufgrund der besonderen Rechtslage nicht dazu zwinge, Auszubildenden, die er im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG ausbilde, ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen, so wie er dieses nichtgeförderten Auszubildenden gewähre.

    aa) Für den Fall, daß ein solcher Anspruch doch besteht, ist das Ausbildungsgeld als angemessene Ausbildungsvergütung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG anzusehen, auch wenn es unter den tariflichen oder sonst branchenüblichen Ausbildungssätzen liegt (BAG 6. September 1989, aaO, mit zustimmender Anm. Natzel).

  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung -

    Dies wird auch darin deutlich, dass das BAG in Fallgestaltungen einer vollständigen Förderung durch die öffentliche Hand eine deutliche Unterschreitung der tariflichen Vergütung bis hin zu einem völligen Verzicht auf eine Ausbildungsvergütung jedenfalls in Einzelfällen für möglich gehalten hat (BAG vom 6.9.1989 - 5 AZR 611/88 - NZA 1990, 105 zur Vereinbarung einer Zahlung des von der BA erbrachten Ausbildungsgeldes als Vergütung iS des § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG; BAG vom 11.10.1995 - 5 AZR 258/94 - BAGE 81, 139 ff bei 100%iger Förderung durch die öffentliche Hand und fehlendem Vorteil des ausbildenden Vereins an der Durchführung der Ausbildung; BAG vom 22.1.2008 - 9 AZR 999/06 - BAGE 125, 285 ff, zur Zulässigkeit einer deutlich unter dem Tarifniveau liegenden Ausbildungsvergütung bei einem durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit finanziertem Ausbildungsverhältnis) .
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 325/01

    Berufsbildungsrecht - Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Für die Annahme, es bestehe nur ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Einrichtung und BA zugunsten der Rehabilitandin, ist dann kein Raum (vgl. BAG 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP AFG § 56 Nr. 1; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 244 f.).

    d) Für den Fall, daß ein solcher Anspruch besteht, ist das Ausbildungsgeld als angemessene Ausbildungsvergütung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG anzusehen, auch wenn es unter den tariflichen oder sonst branchenüblichen Ausbildungssätzen liegt (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 247; 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP AFG § 56 Nr. 1, mit zustimmender Anm. Natzel).

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Auch in anderen Zusammenhängen hat der Umstand, daß ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von Sozialversicherungsträgern oder von staatlichen Stellen subventioniert wird, Bedeutung: Durch Urteil vom 6. September 1989 (- 5 AZR 611/88 - AP Nr. 1 zu § 56 AFG ) hat der Senat die auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Klage eines Auszubildenden auf Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgewiesen, weil der Ausbildungsvertrag im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG mit entsprechenden Leistungen des Arbeitsamtes an den Auszubildenden durchgeführt wurde.
  • BAG, 13.05.1992 - 7 ABR 72/91

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Insoweit unterscheidet sich ein solches Ausbildungsverhältnis grundlegend von anderen, nicht zum Zweck der Rehabilitation begründeten Berufsausbildungsverhältnissen (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP Nr. 1 zu § 56 AFG, unter II 2 der Gründe, mit zust. Anm. Natzel).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.1990 - 6 Sa 395/89

    Anspruch auf Ausbildungsvergütung eines Krankenpflegers; Vertraglicher Ausschluss

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2006 - 4 Ta 139/06

    Zustandekommen eines Berufsausbildungsverhältnisses bei Zuweisung eines

    Für die Annahme, es bestehen nur ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Einrichtung und der Bundesagentur für Arbeit zugunsten des Rehabilitanten ist dann kein Raum (vgl. BAG Urteil vom 06.09.1989 - 5 AZR 611/88 = AP Nr. 1 zu § 56 a FG, Urteil vom 15.11.2000, a.a.O.).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 14 TaBV 16/90

    Arbeitnehmereigenschaft einer auszubildenden Rehabilitanden; Allgemeiner

    In der Entscheidung des Fünften Senates vom 6. September 1989 (- 5 AZR 611/88, AP Nr. 1 zu § 56 AFG) war die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der behinderte Auszubildende, dessen Ausbildungsvertrag im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG durchgeführt wird, aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Gleichbehandlung einen Anspruch gegen den Ausbildenden auf Zahlung von solchen Leistungen hat, die aufgrund besonderer tariflicher Bestimmungen an Auszubildende außerhalb der Rehabilitationsmaßnahme gezahlt werden.
  • SG Aachen, 25.04.2017 - S 14 AS 898/16
    Allein der Maßnahmeträger ist insofern möglicher Antragsteller im Sinne des § 323 SGB III und möglicher Adressat und Begünstigter eines Bewilligungsbescheides bzw. spiegelbildlich Betroffener eines Aufhebungsbescheides (Becker, in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand April 2013, § 74, Rn. 36; Knickrehm in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 74 SGB III, Rn. 7; vgl. BAG, Urteil vom 06. September 1989 - 5 AZR 611/88 -, Rn. 18, juris).
  • LAG Hamburg, 15.12.1989 - 8 Sa 70/89

    Zum Arbeitnehmerstatus eines Rehabilitanden im Rahmen einer Ausbildung in einer

    Im übrigen ist der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - (die die Beklagte mit Schriftsatz vom 13. Dezember 1989 vorgelegt hat) von der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen als selbstverständlich ausgegangen.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3513
LAG Köln, 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89 (https://dejure.org/1989,3513)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89 (https://dejure.org/1989,3513)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Dezember 1989 - 10 Ta BV 70/89 (https://dejure.org/1989,3513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 u. 2 BetrVG, 940 ZPO
    Betriebsratswahl: Unterlassungsverfügung nur bei absehbarer Nichtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsratswahl; Betriebsrat; Wahl; Einstweilige Verfügung; Wahlvorstand; Nichtigkeit; Unterlassungsverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 539
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    Eine solche Verbotsverfügung setze voraus, dass der Betriebsrat so überhaupt nicht errichtet werden darf (LAG Köln vom 27.12.1989 - 10 TaBV 70/89, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10; GK-BetrVG/Kraft a.a.O. § 18 Rn. 81 m.w.N.).
  • ArbG Cottbus, 24.09.2009 - 1 BVGa 7/09
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach Ansicht mehrerer Landesarbeitsgerichte vor, wenn ein Wahlverfahren mit Mängeln behaftet ist, die nicht korrigierbar und derart schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden und dies zuverlässig feststellbar ist (LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001, 5 TaBV 22/01, AeB 01, 602; LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989, 10 TaBV 70/89, DB 1990, 539; LAG Frankfurt/Main Beschluss vom 16.07.1992, NZA 1993, 1008; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998, 8 Ta 9/98).

    Da die wechselseitig glaubhaft gemachten entscheidungserheblichen Tatsachen somit streitig sind, kann durch die erkennende Kammer im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens jedenfalls insofern ein Wahlmangel der zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würde, nicht mit Sicherheit festgestellt werden (so auch LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989, 10 TaBV 70/89), DB 1990, 539).

  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

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  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    Die Kammer geht ferner davon aus, daß der Abbruch oder die Untersagung der weiteren Durchführung einer laufenden Betriebsratswahl nicht bereits in den Fällen der ersichtlich drohenden Anfechtbarkeit, sondern vielmehr nur dann in Betracht kommt, wenn für das Gericht bereits zuverlässig feststellbar ist, daß die vorgesehene Wahl nichtig sein wird (ebenso LAG München, Beschluß vom 03. August 1988 -- 6 TaBV 41/88 -- in LAGE § 19 BetrVG 72 Nr. 7 m.w.N.; LAG Köln, Beschluß vom 27. Dezember 1989 -- 10 TaBV 70/89 -- in LAGE § 19 BetrVG 72 Nr. 10 m.w.N.; a.A. LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 16. September 1996 -- 15 TaBV 10/96 -- in LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 15 m.w.N.; Walker, a.a.O., Rdn. 798).
  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 35/02

    einstweilige Verfügung, vorzeitiger Abbruch von Betriebsratswahlen, Verkennung

    Die wohl überwiegende Meinung geht davon aus, dass der Abbruch oder die Untersagung der weiteren Durchführung einer laufenden Betriebsratswahl nicht bereits in den Fällen einer ersichtlich drohenden Anfechtbarkeit, sondern vielmehr nur dann in Betracht kommt, wenn für das Gericht bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die vorgesehene Wahl nichtig sein wird (LAG München, Beschluss vom 03.08.1988 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10 = DB 1990, 539; LAG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.1992 - NZA 1993, 192; LAG Köln, Beschluss vom 17.04.1998 - NZA-RR 1999, 247; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 401; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - BB 2001, 1356 = MDR 2001, 1176; Held, DB 1985, 1691; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 8. Aufl. § 19 Rz. 16; Zwanziger, DB 1999, 2264 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    a) Es entspricht der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigenden, ständigen Entscheidungspraxis der Beschwerderichter, in eingeleitete Betriebsratswahlen mit einstweiligen Verfügungen, die dem Wahlvorstand die weitere Durchführung der Wahl vollständig untersagen, nur dann einzugreifen, wenn nach den glaubhaft gemachten oder sonst feststellbaren Umständen die betreffende Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. LAG Frankfurt/M., Beschluss vom 21. März 1990 - 12 TaBVGa 34/90 - LAG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 1989 - 10 TaBV 70/89 -, DB 1990, 539; LAG München, Beschluss vom 03. August 1988 - 6 TaBV 41/88 -, NZA 1989, 444; BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 -, DB 1992, 1429).
  • LAG Hessen, 05.06.1992 - 12 TaBVGa 91/92

    Eingriffe in Betriebsratswahl

    In einem solchen Fall ist die einstweilige Verfügung nur zu erlassen, wenn nach den feststellbaren Umständen die Wahl mit Sicherheit nichtig wäre (vgl. hierzu im Grundsatz auch: LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Dez. 1989 - 10 Ta BV 70/89 -, DB 1990, 539 ; LAG München, Beschluss vom 03. Sept. 1988 - 6 Ta BV 41/88 -, NZA 1989, 444; LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21. März 1990 - 12 Ta BV Ga 34/90 - ArbG Lingen, Beschluss vom 03. März 1987 - 1 BV Ga 4/87 -, NZA 1988, 40 ; teilw.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des

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  • LAG Niedersachsen, 23.04.1990 - 3 TaBV 27/90

    Begriff des einheitlichen Betriebes; Verhinderung der Durchführung von

    Diese schwerwiegende Konsequenz kann daher bei dem Abwägungsgebot des § 940 ZPO auch unter Berücksichtigung eventuell doppelt entstehender, den Arbeitgeber treffender Wahlkosten nur bei ganz offensichtlichen Rechtsverstößen, bei nicht zu korrigierenden Mängeln des Wahlverfahrens, die die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hätten, oder wenigstens, wenn bei einer Weiterführung der Betriebsratswahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Wahlanfechtung vorgenommen werden könnte, in Kauf genommen werden (vgl. Stege-Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rdnr. 14 b; Fitting-Auffarth-Kaiser-Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 18 Rdnr. 22 a; Held, Der Betrieb 1985 S. 1691, 1694; Winterfeld NZA Beilage Nr. 1 aus 90 S. 20 ff.; teilweise enger: LAG Hamm Betriebsberater 1975 S. 838; LAG München Der Betrieb 1988 S. 347; Betriebsberater 1989 S. 147; LAG Köln Der Betrieb 1987 S. 1996; Der Betrieb 1990 S. 539; ArbG Bielefeld Betriebsberater 1987 S. 1458; ArbG Lingen NZA 1988 S. 40).
  • LAG Hessen, 21.05.1990 - 12 TaBVGa 113/90
    a) Grundsätzlich kann eine Betriebsratswahl nur dann - u.U. mit der Folge einer mehr oder minder langen betriebsratslosen Zeit - gerichtlich unterbunden oder vorläufig ausgesetzt werden, wenn so schwere Wahlverfahrensmängel feststellbar sind, dass diese mit Sicherheit zur Wahlnichtigkeit führen müssten (LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - 10 Ta BV 70/89 -, DB 1990, 539 ; ausführlich und überzeugend: Held, DB 1985, 1691, 1693 f.; enger: Heinze, RdA 1986, 273 ff. 286; nicht eindeutig: LAG München, Beschluss vom 14.04.1987 - 2 Ta BV 14/87 -, DB 1988, 347 ; a.A. wohl: ArbG Lingen, Beschluss vom 03.03.1987 - 1 BV Ga 4/87 -, NZA 1988, 40 ).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 13.12.1989 - 4 Sa 1113/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6524
LAG Düsseldorf, 13.12.1989 - 4 Sa 1113/89 (https://dejure.org/1989,6524)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1989 - 4 Sa 1113/89 (https://dejure.org/1989,6524)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 4 Sa 1113/89 (https://dejure.org/1989,6524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    § 111 BetrVG
    Keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Weiterbeschäftigung zu anderen Bedingungen nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialplan; Ruhegeldordnung; Betriebszugehörigkeit; Auslegung; Zurücklegung der Wartezeit; Kündigung von Angestellten; Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages; Weiterbeschäftigung; Arbeitsbedingungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1064
  • DB 1990, 539
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 (14) Sa 325/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12347
LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 (14) Sa 325/89 (https://dejure.org/1989,12347)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.12.1989 - 17 (14) Sa 325/89 (https://dejure.org/1989,12347)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 17 (14) Sa 325/89 (https://dejure.org/1989,12347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    § 115 Abs. 1 SGB X
    Übergang von nichterfüllten Lohnansprüchen auf die Bundesanstalt für Arbeit: Anforderungen an Wahrung tariflicher Ausschlußfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Forderungsübergang; Bundesanstalt für Arbeit

Papierfundstellen

  • DB 1990, 539
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